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Familienrecht
Auf einen Blick
- Güterrechtsauseinandersetzung
- Kindesunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Trennungs- und Scheidungsrecht
- Trennungsunterhalt Ehegatte
- Vermögungsauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts sowie sämtlichen angrenzenden Rechtsgebieten. Dazu zählen nicht nur Scheidungen und deren wirtschaftliche Folgen, wie etwa Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausleich sowie die weitere Vermögensauseinandersetzung, sondern auch Auseinandersetzungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Fragen aus dem Bereich des internationalen Privatrechts gehören ebenfalls dazu.
Eine Trennung und Scheidung vom Ehepartner bedeutet nicht nur eine grundlegende Veränderung der privaten Lebensverhältnisse, sondern hat regelmäßig auch tiefgreifende rechtliche Folgen. Von entscheidender Bedeutung ist es für Betroffene, in einer solchen Situation ihre rechtlichen Möglichkeiten so früh wie möglich zu kennen, um nicht unnötig in die Defensive zu geraten. Wir analysieren mit unseren Mandanten ihre individuellen Verhältnisse und erarbeiten die richtige Strategie, um ihre familienrechtlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen. Grundsätzlich streben wir gütliche Lösungen an und führen die Verhandlungen für unsere Mandanten oder unterstützen sie bei der Verhandlungsführung. Lässt sich eine einvernehmliche Regelung nicht herbeiführen, vertreten wir die Rechte unserer Mandanten vor Gericht - strategisch, wirkungsvoll und effizient.
Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten präventiv tätig. So hilft der Abschluss eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages regelmäßig familienrechtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorwege zu verhindern. Wir beraten unsere Mandanten vor der Eheschließung bzw. zu Beginn der Lebenspartnerschaft, erörtern mit ihnen umfassend die Vor- und Nachteile einer vertraglichen Regelung und entwerfen ihren Ehevertrag bzw. ihren Partnerschaftsvertrag nach ihren individuellen Bedürfnissen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.