Familienrecht

Auf einen Blick

  • Güterrechtsauseinandersetzung
  • Kindesunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Trennungs- und Scheidungsrecht
  • Trennungsunterhalt Ehegatte
  • Vermögungsauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts sowie sämtlichen an­gren­zen­den Rechtsgebieten. Dazu zählen nicht nur Scheidungen und deren wirtschaftliche Folgen, wie et­wa Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausleich sowie die weitere Vermögensauseinandersetzung, son­dern auch Auseinandersetzungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht für gemeinsame Kin­der. Fragen aus dem Bereich des internationalen Privatrechts gehören ebenfalls dazu.

 

Eine Trennung und Scheidung vom Ehepartner bedeutet nicht nur eine grundlegende Veränderung der pri­va­ten Lebensverhältnisse, sondern hat regelmäßig auch tiefgreifende rechtliche Folgen. Von ent­schei­den­der Bedeutung ist es für Betroffene, in einer solchen Situation ihre rechtlichen Möglichkeiten so früh wie mög­lich zu kennen, um nicht unnötig in die Defensive zu geraten. Wir analysieren mit unseren Mandanten ih­re individuellen Verhältnisse und erarbeiten die richtige Strategie, um ihre familienrechtlichen Interessen best­mög­lich durchzusetzen. Grundsätzlich streben wir gütliche Lösungen an und führen die Ver­hand­lun­gen für unsere Mandanten oder unterstützen sie bei der Verhandlungsführung. Lässt sich eine ein­ver­nehm­li­che Regelung nicht herbeiführen, vertreten wir die Rechte unserer Mandanten vor Gericht - stra­te­gisch, wirkungsvoll und effizient.

 

Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten präventiv tätig. So hilft der Abschluss eines Ehevertrages oder Partnerschaftsvertrages regelmäßig familienrechtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorwege zu ver­hin­dern. Wir beraten unsere Mandanten vor der Eheschließung bzw. zu Beginn der Le­bens­part­ner­schaft, erörtern mit ihnen umfassend die Vor- und Nachteile einer vertraglichen Regelung und entwerfen ih­ren Ehevertrag bzw. ihren Partnerschaftsvertrag nach ihren individuellen Bedürfnissen, unter Be­rück­sich­ti­gung der rechtlichen Anforderungen durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.

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